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Immobilienfotos

Darf ich den Himmel auf einem Immobilienfoto austauschen?

In der Regel ja — der Himmel ist keine Eigenschaft der Immobilie, und niemand kauft ein Haus wegen des Wetters am Aufnahmetag. Die Grenze ist aber nicht das Motiv, sondern der Gesamteindruck: Die Bearbeitung darf keinen falschen Eindruck von Lage, Besonnung, Ausstattung oder Zustand erzeugen.

Unproblematisch sind Licht, Farbe, Kontrast und Bildausschnitt. Heikel wird es, sobald die Bearbeitung etwas über die Immobilie aussagt: eine kahle Rasenfläche, die zum angelegten Garten wird, ein Riss in der Fassade, der verschwindet, ein Nachbarbau, der aus dem Bild retuschiert wird. Unzutreffende Angaben über wesentliche Merkmale sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unzulässig, und dazu zählt der bauliche Zustand ohne Weiteres.

Auch ein Himmelstausch kann kippen — etwa wenn dadurch eine Besonnung suggeriert wird, die die Lage gar nicht hergibt. Dasselbe gilt für eine geänderte Jahreszeit: Eine Sommerdarstellung eines im Winter aufgenommenen Gartens zeigt einen Zustand, den es so nicht gab.

Kennzeichnen Sie wesentliche Änderungen deshalb konkret und unmittelbar am Bild — „Jahreszeit digital verändert“ sagt mehr als ein allgemeines „Aufnahme bearbeitet“. Und verlassen Sie sich nicht darauf, dass ein Hinweis jede Bearbeitung zulässig macht: Er informiert, er heilt keine Irreführung.

Vorher
Originalaufnahme des Hauses bei grauem Wetter
Nachher
Digital erzeugte Sommerdarstellung desselben Hauses

Links die Originalaufnahme, rechts eine digital erzeugte Sommerdarstellung. Haus, Fassade, Fenster und Grundstücksgrenzen sind gleich — die Stimmung nicht. Solche Bearbeitungen gehören eindeutig beschriftet.