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Anfragen über die eigene Website

Die eigene Website ist der einzige Kanal, der Ihnen gehört. Acht Fragen dazu, wie daraus Anfragen werden — und was dabei rechtlich zu beachten ist.

Was ist ein Lead-Magnet für Immobilienmakler?

Ein Lead-Magnet ist ein nützliches Angebot auf Ihrer Website, für das jemand freiwillig seine Kontaktdaten hinterlässt. Im Maklergeschäft ist das fast immer eine Werteinschätzung der eigenen Immobilie, daneben funktionieren Rückrufangebote, Checklisten zu Unterlagen und Einschätzungen zur Marktlage in einer bestimmten Straße oder Gemeinde.

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Wie bekomme ich Eigentümeranfragen über die eigene Website?

Indem Sie auf Ihrer Website etwas anbieten, das Eigentümer suchen, bevor sie einen Makler suchen — und indem Sie es dort platzieren, wo sie landen. In der Praxis sind das drei Bausteine: eine Werteinschätzung, eine Seite je Ort oder Stadtteil, in dem Sie tätig sind, und ein Rückrufangebot für alle, die lieber sprechen als tippen.

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Bringt ein Bewertungsrechner auf der Maklerseite wirklich Anfragen?

Er kann es, wenn er sichtbar platziert ist, kurz gehalten wird und am Ende etwas liefert. Eine Werteinschätzung spricht Eigentümer an, die sich für den Wert ihrer Immobilie interessieren — und das sind viele, bevor sie überhaupt an einen Makler denken. Ob der Rechner bei Ihnen mehr qualifizierte Anfragen oder Aufträge bringt als ein anderes Angebot, sollten Sie an eigenen Zahlen messen statt es zu glauben.

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Was kostet ein Eigentümerkontakt?

Über bezahlte Anzeigen liegt ein einfacher Eigentümerkontakt in Deutschland meist im niedrigen bis mittleren zweistelligen Eurobereich; für Kontakte mit konkreter Verkaufsabsicht wird es schnell dreistellig. Bei Anfragen über die eigene Website und über Empfehlungen sind die zusätzlichen Kosten je Anfrage gering — der Kanal als Ganzes ist es nicht: Website, Inhalte, Suchmaschinenoptimierung, Software und Arbeitszeit laufen weiter, und der Aufbau dauert Monate.

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Muss ich beim Kontaktformular eine Bestätigungsmail verschicken?

Für die Beantwortung einer Anfrage: nein. Wer Ihnen über ein Formular schreibt, will eine Antwort — dafür brauchen Sie keine gesonderte Einwilligung und kein Bestätigungsverfahren. Wollen Sie die Adresse darüber hinaus für Werbung nutzen, etwa für einen Newsletter oder regelmäßige Marktberichte, brauchen Sie dafür grundsätzlich eine vorherige und nachweisbare Einwilligung. Das Gesetz schreibt kein bestimmtes technisches Verfahren vor; Double-Opt-in ist der eingeführte Weg, diesen Nachweis zu führen. Ausnahmen — etwa die enge Bestandskundenregel — gibt es, sie sind aber schmal.

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Wie verarbeite ich Anfragen datenschutzkonform?

Vier Dinge müssen sitzen: Sie erheben nur die Daten, die Sie wirklich brauchen; Sie informieren beim Formular darüber, was damit passiert; Sie haben eine Rechtsgrundlage; und Sie löschen, wenn der Zweck erledigt ist. Für eine Anfrage, die zu einem Auftrag führen soll, ist die Rechtsgrundlage die Anbahnung eines Vertrags — dafür braucht es keine Einwilligung.

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Wie baue ich ein Formular in meine bestehende Website ein?

Bei den meisten Anbietern über einen kurzen Einbettungscode, den Sie an der gewünschten Stelle einfügen — in WordPress als HTML-Block, in Typo3, Jimdo, Wix oder Squarespace über das jeweilige Einbett-Element. Sie brauchen dafür keinen Programmierer und keinen Eingriff in das Design Ihrer Seite.

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Was mache ich mit Anfragen, die noch nicht verkaufen wollen?

Behalten und in Kontakt bleiben — aber mit vereinbarter Erlaubnis. Eine Bewertungsanfrage bedeutet nicht automatisch kurzfristige Verkaufsabsicht: Manche Eigentümer planen langfristig, andere wollen nur den Wert kennen und verkaufen nie. Wer diese Kontakte pauschal wegwirft, verschenkt trotzdem den eigentlichen Ertrag des Kanals.

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