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Grundrisse im Exposé

Der Grundriss ist nach dem Titelbild das meistbeachtete Element eines Inserats. Sieben Fragen zu Darstellung, Maßen und Rechten.

Warum ist der Grundriss das meistbeachtete Bild im Inserat?

Weil er die Frage beantwortet, die Fotos offenlassen: Wie hängen die Räume zusammen? Einzelbilder zeigen Ausschnitte; erst der Grundriss macht daraus eine Wohnung. Interessenten prüfen daran, ob ihr Leben in dieses Objekt passt — Kinderzimmer neben dem Schlafzimmer, Arbeitsplatz weg vom Wohnbereich, Bad ohne Durchgangsverkehr.

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Wie wird aus einer Bauzeichnung ein ansehnlicher Grundriss?

Indem alles wegfällt, was für den Bau gedacht war: Bemaßungsketten, Schnittlinien, Achsraster, Schraffuren, Symbollegenden, Planköpfe und Stempel. Übrig bleiben Wände, Türen, Fenster, Raumnamen und Quadratmeter — und genau das ist der Grundriss, der ins Exposé gehört.

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2D oder 3D — welcher Grundriss überzeugt mehr?

Nehmen Sie beide, aber mit unterschiedlicher Aufgabe: Der 2D-Grundriss ist die Sachinformation und gehört in jedes Exposé. Der 3D-Grundriss ist das Verkaufsbild und lohnt sich dort, wo der Schnitt erklärungsbedürftig oder die Wohnung leer ist.

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Wie wird Wohnfläche korrekt berechnet?

Im Wohnbereich wird üblicherweise nach der Wohnflächenverordnung gerechnet. Danach zählen Räume mit einer lichten Höhe ab zwei Metern voll, Flächen mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, Flächen unter einem Meter gar nicht. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.

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Muss ein Grundriss im Exposé maßstabsgetreu sein?

Eine gesetzliche Pflicht zum Maßstab gibt es für Exposé-Grundrisse nicht — aber die Darstellung darf nicht in die Irre führen. Ein Plan, der Räume systematisch größer zeigt, als sie sind, oder Proportionen verschiebt, ist eine irreführende Angabe über ein wesentliches Merkmal der Immobilie.

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Darf ich den Grundriss des Architekten verwenden?

Nicht ohne Weiteres. Baupläne können als Darstellungen technischer Art urheberrechtlich geschützt sein, und auch der dargestellte Entwurf selbst kann als Werk der Baukunst Schutz genießen. Dass Sie oder Ihr Auftraggeber den Plan besitzen, heißt nicht, dass Sie ihn veröffentlichen dürfen — Eigentum am Blatt und Nutzungsrecht am Werk sind zwei verschiedene Dinge.

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Was tun, wenn gar kein Grundriss vorhanden ist?

Dann erstellen Sie einen. Die schnellste Quelle ist die Bauakte beim zuständigen Bauamt — dort liegen in der Regel die eingereichten Pläne. Bei Eigentumswohnungen hilft zusätzlich die Teilungserklärung mit dem Aufteilungsplan, der die Wohnung samt Sondereigentum zeigt.

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