Der Grundriss ist nach dem Titelbild das meistbeachtete Element eines Inserats. Sieben Fragen zu Darstellung, Maßen und Rechten.
Weil er die Frage beantwortet, die Fotos offenlassen: Wie hängen die Räume zusammen? Einzelbilder zeigen Ausschnitte; erst der Grundriss macht daraus eine Wohnung. Interessenten prüfen daran, ob ihr Leben in dieses Objekt passt — Kinderzimmer neben dem Schlafzimmer, Arbeitsplatz weg vom Wohnbereich, Bad ohne Durchgangsverkehr.
Ausführlich lesenIndem alles wegfällt, was für den Bau gedacht war: Bemaßungsketten, Schnittlinien, Achsraster, Schraffuren, Symbollegenden, Planköpfe und Stempel. Übrig bleiben Wände, Türen, Fenster, Raumnamen und Quadratmeter — und genau das ist der Grundriss, der ins Exposé gehört.
Ausführlich lesenNehmen Sie beide, aber mit unterschiedlicher Aufgabe: Der 2D-Grundriss ist die Sachinformation und gehört in jedes Exposé. Der 3D-Grundriss ist das Verkaufsbild und lohnt sich dort, wo der Schnitt erklärungsbedürftig oder die Wohnung leer ist.
Ausführlich lesenIm Wohnbereich wird üblicherweise nach der Wohnflächenverordnung gerechnet. Danach zählen Räume mit einer lichten Höhe ab zwei Metern voll, Flächen mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, Flächen unter einem Meter gar nicht. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.
Ausführlich lesenEine gesetzliche Pflicht zum Maßstab gibt es für Exposé-Grundrisse nicht — aber die Darstellung darf nicht in die Irre führen. Ein Plan, der Räume systematisch größer zeigt, als sie sind, oder Proportionen verschiebt, ist eine irreführende Angabe über ein wesentliches Merkmal der Immobilie.
Ausführlich lesenNicht ohne Weiteres. Baupläne können als Darstellungen technischer Art urheberrechtlich geschützt sein, und auch der dargestellte Entwurf selbst kann als Werk der Baukunst Schutz genießen. Dass Sie oder Ihr Auftraggeber den Plan besitzen, heißt nicht, dass Sie ihn veröffentlichen dürfen — Eigentum am Blatt und Nutzungsrecht am Werk sind zwei verschiedene Dinge.
Ausführlich lesenDann erstellen Sie einen. Die schnellste Quelle ist die Bauakte beim zuständigen Bauamt — dort liegen in der Regel die eingereichten Pläne. Bei Eigentumswohnungen hilft zusätzlich die Teilungserklärung mit dem Aufteilungsplan, der die Wohnung samt Sondereigentum zeigt.
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