Bewegtbild ist für Makler der Kanal mit der größten Reichweite und den meisten offenen Fragen. Acht davon werden hier beantwortet.
Für die Vermarktung des einzelnen Objekts selten, für Ihre Sichtbarkeit oft. Wer ein Exposé anklickt, hat sich schon entschieden hinzusehen — dort ändert ein Video wenig. Der Wert entsteht auf Instagram, Facebook und TikTok, wo Video zusätzliche Reichweite schaffen kann. Der einzige Weg dorthin ist es nicht: Auch Einzelbilder und Karussells erreichen Nutzer; entscheidend sind Zielgruppe, Inhalt und Format.
Ausführlich lesenZwischen 15 und 45 Sekunden. Kürzer wirkt abgehackt, länger verlieren Sie die Zuschauer, bevor der Preis kommt. Bei einem außergewöhnlichen Objekt darf es bis zu einer Minute gehen — aber dann muss in jeder Sekunde etwas passieren.
Ausführlich lesenDas, was Eigentümer wirklich beschäftigt: Wie läuft der Markt vor Ort? Was ist mein Haus wert? Welche Unterlagen brauche ich? Was kostet ein Verkauf? Diese Inhalte funktionieren unabhängig vom Bestand und sprechen genau die Menschen an, die in einem oder zwei Jahren verkaufen.
Ausführlich lesenBrauchen: nein. Luftaufnahmen lohnen sich bei großen Grundstücken, bei Objekten am Wasser oder am Waldrand und bei Höfen — überall dort, wo die Umgebung das Verkaufsargument ist. Bei einer Eigentumswohnung bringen sie nichts. Und der rechtliche Rahmen ist enger, als viele denken.
Ausführlich lesenHochformat 9:16 für bildschirmfüllende Formate — Reels, Stories, TikTok. Querformat 16:9 für die Website, für YouTube und für das eingebettete Video im Exposé. Feedbilder, Karussells und Anzeigenplatzierungen verlangen wieder eigene Zuschnitte; „Social Media“ ist kein einheitliches Format.
Ausführlich lesenDrei Wege stehen zur Wahl: Sie sprechen selbst, Sie lassen den Text von einer Computerstimme sprechen, oder Sie verzichten auf Sprache und arbeiten nur mit Musik und Texteinblendungen. Alle drei funktionieren — vorausgesetzt, die Kerninformationen stehen zusätzlich als Text im Bild.
Ausführlich lesenSicher sind zwei Wege: Musik aus der Bibliothek der Plattform, auf der Sie veröffentlichen — soweit sie für Unternehmensprofile freigegeben ist —, oder lizenzfreie Musik, für die Sie eine Lizenz mit Nachweis erworben haben. Alles andere, insbesondere Chart-Musik aus fremden Quellen, ist für gewerbliche Beiträge riskant.
Ausführlich lesenWer beruflich Inhalte veröffentlicht, die als Deepfake einzustufen sind — also KI-erzeugte oder manipulierte Bilder, Ton- oder Videoaufnahmen, die echt wirken —, muss deren künstliche Erzeugung offenlegen. Diese Transparenzpflicht der europäischen KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026. Sie knüpft nicht an jede KI-Unterstützung an, sondern an den realistischen Eindruck des Ergebnisses.
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