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Video und Social Media

Welche Musik darf ich in einem Immobilienvideo verwenden?

Sicher sind zwei Wege: Musik aus der Bibliothek der Plattform, auf der Sie veröffentlichen — soweit sie für Unternehmensprofile freigegeben ist —, oder lizenzfreie Musik, für die Sie eine Lizenz mit Nachweis erworben haben. Alles andere, insbesondere Chart-Musik aus fremden Quellen, ist für gewerbliche Beiträge riskant.

Der häufigste Irrtum: „Auf Instagram gibt es die Musik doch zum Auswählen.“ Die Plattformen haben Verträge mit den Verwertungsgesellschaften, diese Verträge decken aber nicht jede Nutzung ab. Für Unternehmenskonten ist der Katalog deshalb kleiner als für private Profile — TikTok und Instagram führen dafür eigene, gewerblich nutzbare Bibliotheken. Wer aus dem privaten Konto postet, um an die volle Auswahl zu kommen, löst das Problem nicht, sondern verlagert es.

Prüfen Sie für jeden Veröffentlichungsweg einzeln, ob Ihre Lizenz ihn abdeckt. Eine Freigabe für eine Plattform erlaubt nicht automatisch, dieselbe Musik anderswo hochzuladen. Für YouTube gibt es zum Beispiel die Audio-Mediathek mit entsprechend lizenzierten Titeln; für die eigene Website und eingebettete Exposé-Videos brauchen Sie dagegen eine eigene Lizenz. „Lizenzfrei“ bedeutet dabei nicht „uneingeschränkt nutzbar“: Werbung, Kundenproduktionen, Unternehmensgröße und Veröffentlichungsorte führen bei den Anbietern zu unterschiedlichen Tarifen — achten Sie darauf, dass Ihre gewerbliche Nutzung ausdrücklich eingeschlossen ist.

Bewahren Sie den Nachweis auf, und zwar titelbezogen. Wenn eine Beschwerde kommt, ist die Frage nicht, ob Sie Musik gekauft haben, sondern welche Nutzung erlaubt war. Speichern Sie deshalb neben der Rechnung den Lizenznachweis zum konkreten Titel, die damals geltenden Lizenzbedingungen und, falls nötig, die Kanal- oder Projektregistrierung.