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Video und Social Media

Muss ich KI-erzeugte Videos kennzeichnen?

Wer beruflich Inhalte veröffentlicht, die als Deepfake einzustufen sind — also KI-erzeugte oder manipulierte Bilder, Ton- oder Videoaufnahmen, die echt wirken —, muss deren künstliche Erzeugung offenlegen. Diese Transparenzpflicht der europäischen KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026. Sie knüpft nicht an jede KI-Unterstützung an, sondern an den realistischen Eindruck des Ergebnisses.

Betroffen sind vor allem realistische Darstellungen: künstlich erzeugte Innenansichten, die es so nicht gibt, ein Sprecher, den es nicht gibt, oder eine Stimme, die einer echten Person nachempfunden ist. Ein Video, das aus Ihren echten Objektfotos mit Schwenks und Übergängen zusammengesetzt wurde, ist kein solcher Fall — auch wenn die Software dabei geholfen hat.

Die Kennzeichnung muss klar und spätestens bei der ersten Wahrnehmung erkennbar sein. Bei einem Video heißt das: eine gut lesbare Einblendung wie „KI-generierte Visualisierung“. Ein Satz in einer eingeklappten Beschreibung genügt nur, wenn er unmittelbar sichtbar und eindeutig zugeordnet ist. Vermeiden Sie außerdem verharmlosende Formeln: „KI-gestützt erstellt“ kann nach bloßer Schnitthilfe klingen, obwohl die gezeigten Räume künstlich erzeugt sind.

Unabhängig von der Verordnung verlangen die Plattformen selbst eine Kennzeichnung. Instagram, Facebook, TikTok und YouTube haben eigene Schalter dafür und erkennen KI-Inhalte teilweise automatisch. Wer nicht selbst kennzeichnet, riskiert, dass die Plattform es tut — mit einem deutlich auffälligeren Hinweis. Und inhaltlich gilt für Videos dasselbe wie für Bilder: Den bestehenden Zustand der Immobilie dürfen Sie nicht anders zeigen, als er ist; einen geplanten Zustand dürfen Sie visualisieren, wenn er eindeutig als solcher bezeichnet wird.