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Virtuelles Home Staging

Wie muss ich ein digital möbliertes Foto kennzeichnen?

Klar, eindeutig und unmittelbar am Bild — spätestens dann, wenn jemand es zum ersten Mal sieht. „Einrichtung digital erzeugt, nicht Bestandteil des Objekts“ ist eine brauchbare Formulierung. Ein Hinweis, der nur im Fließtext des Exposés steht, erreicht jemanden, der die Bilderstrecke durchwischt, nicht.

Drei Stellen haben sich bewährt und ergänzen sich: ein eingeblendeter Hinweis im Bild selbst, die Bildunterschrift beziehungsweise das Beschreibungsfeld des Portals, und ein Satz im Exposé-Text. Der Hinweis im Bild ist der wichtigste, weil er mitwandert, wenn das Foto geteilt oder heruntergeladen wird.

Vermeiden Sie Formulierungen, die relativieren oder verharmlosen. „Unverbindliche Visualisierung“ klingt nach Rechtsabteilung und sagt niemandem etwas; „KI-gestützt bearbeitet“ kann nach bloßer Bildkorrektur klingen, obwohl die gezeigte Einrichtung künstlich erzeugt ist. „Diese Wohnung ist unmöbliert — die Einrichtung ist digital erzeugt und zeigt eine mögliche Nutzung“ ist länger, aber verständlich, und genau darauf kommt es an.

Original und Visualisierung nebeneinander zu zeigen, hilft der Einordnung sehr — ersetzt die Kennzeichnung aber nicht. Beschriften Sie dann beide eindeutig, etwa „Originalaufnahme“ und „digital erzeugte Einrichtungsidee“. Und wenn Sie ohnehin mit mehreren Stilvarianten arbeiten, ist das ein zusätzlicher Grund, sie zu zeigen: Drei Einrichtungen desselben Zimmers hält niemand für echt.