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Virtuelles Home Staging

Darf ich Mängel wegretuschieren?

Nein. Ein Riss in der Wand, ein Feuchtefleck, ein abgesackter Boden, Schimmel in der Fensterlaibung, eine beschädigte Fassade — das alles gehört zum Zustand der Immobilie. Wer es aus dem Bild entfernt, wirbt nicht mehr, sondern täuscht über ein wesentliches Merkmal.

Die Grenze ist nicht so schwer zu ziehen, wie sie klingt. Fragen Sie sich: Wäre der Interessent überrascht, wenn er vor Ort steht? Ein ausgetauschtes Sofa überrascht niemanden. Eine verschwundene Feuchtestelle schon. Alles, was bei der Besichtigung zu einem „Das war auf den Bildern aber nicht zu sehen“ führt, darf nicht wegbearbeitet werden.

Das gilt auch für die Umgebung. Der Mobilfunkmast hinter dem Haus, die vierspurige Straße vor dem Fenster, der Nachbarbau in zehn Metern Entfernung — das sind wertbildende Faktoren. Sie aus dem Bild zu nehmen, ist keine Bildgestaltung, sondern eine Falschaussage über die Lage.

Der bessere Umgang mit Mängeln ist, sie zu zeigen und einzuordnen. Ein ehrliches Bild vom sanierungsbedürftigen Bad plus ein Satz zu den geschätzten Kosten bringt Ihnen Interessenten, die mit dem Aufwand rechnen — statt Absagen nach der Besichtigung. Das kostet ein paar Anfragen und spart viele Termine.

Faustregel Der Test: Wäre jemand bei der Besichtigung überrascht? Dann darf es nicht wegbearbeitet werden.