Eine gesetzliche Pflicht zum Maßstab gibt es für Exposé-Grundrisse nicht — aber die Darstellung darf nicht in die Irre führen. Ein Plan, der Räume systematisch größer zeigt, als sie sind, oder Proportionen verschiebt, ist eine irreführende Angabe über ein wesentliches Merkmal der Immobilie.
Praktisch gilt: Die Proportionen müssen stimmen. Ein zwölf Quadratmeter großes Zimmer darf neben einem achtzehn Quadratmeter großen nicht gleich groß wirken. Ob der Plan im Ausdruck exakt 1:100 ergibt, ist dagegen nebensächlich — auf einem Telefon stimmt jeder Maßstab ohnehin nicht mehr.
Nehmen Sie deshalb lieber einen Maßstabsbalken als eine Maßstabsangabe. Ein kurzer Strich mit der Beschriftung „1 m“ funktioniert in jeder Größe, auf Papier wie am Bildschirm. Dazu die Quadratmeterzahl in jedem Raum, und der Plan ist eindeutig lesbar.
Ein Hinweis, der sich eingebürgert hat und sinnvoll ist: „Grundriss nicht maßstabsgetreu, Angaben ohne Gewähr“ beziehungsweise bei möblierten Darstellungen „Möblierung dient nur der Veranschaulichung“. Das ersetzt keine korrekten Proportionen, stellt aber klar, dass der Plan keine Bauvorlage ist.