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Grundrisse

Was tun, wenn gar kein Grundriss vorhanden ist?

Dann erstellen Sie einen. Die schnellste Quelle ist die Bauakte beim zuständigen Bauamt — dort liegen in der Regel die eingereichten Pläne. Bei Eigentumswohnungen hilft zusätzlich die Teilungserklärung mit dem Aufteilungsplan, der die Wohnung samt Sondereigentum zeigt.

Wenn das nichts bringt, messen Sie selbst. Für einen brauchbaren Exposé-Grundriss genügen ein Laser-Entfernungsmesser und eine halbe Stunde: Außenkanten, Raumbreiten und -längen, Türen und Fenster mit Position, Wandstärken geschätzt. Aus einer sauberen Handskizze mit Maßen lässt sich ein ordentlicher Plan zeichnen.

Verwechseln Sie diesen Plan aber nicht mit einer Wohnflächenberechnung. Ein selbst aufgemessener Grundriss dient der Darstellung; die Fläche, die Sie inserieren, sollte aus einer belegbaren Berechnung stammen. Steht beides nicht zur Verfügung, kennzeichnen Sie die Angabe entsprechend, statt eine Zahl zu erfinden.

Bei Objekten, die ohnehin abgerissen oder kernsaniert werden, reicht ein einfacher Schemaplan — dort interessiert die Aufteilung weniger als die Fläche und der Zuschnitt des Grundstücks. Dann ist die Liegenschaftskarte das wichtigere Dokument.