Machen Sie identifizierbare Personen und Autokennzeichen grundsätzlich unkenntlich, wenn sie für das Inserat nicht erforderlich sind — und das sind sie praktisch nie. Ein ausnahmsloses Verbot ist es nicht: Mit Einwilligung, bei fehlender Erkennbarkeit oder in den Ausnahmefällen des Kunsturhebergesetzes kann eine Veröffentlichung zulässig sein. Für ein Immobilieninserat lohnt diese Prüfung aber selten — unkenntlich machen oder neu fotografieren ist schneller.
Nachbarhäuser sind ein anderer Fall, aber kein sorgloser. Auch ein Gebäudefoto kann über Adresse und Kontext einer bestimmten Person zuzuordnen sein und etwas über deren Wohn- oder Eigentumsverhältnisse verraten; dass Sie von der öffentlichen Straße aus fotografiert haben, ändert daran nichts. In der Praxis sind Außenansichten von öffentlichem Grund meist unbedenklich. Heikel wird es, wenn Sie über Zäune in fremde Gärten fotografieren, Fenster der Nachbarn im Detail zeigen oder mit einer Drohne über deren Grundstück fliegen.
Häufig übersehen werden persönliche Dinge der Bewohner im Bild: gerahmte Familienfotos, Namensschilder, Post und Rechnungen, Urkunden an der Wand, Medikamente, Kalender mit Terminen. Das alles sind Informationen über Menschen, die Ihnen nur ihre Wohnung gezeigt haben. Räumen Sie es vor der Aufnahme weg oder entfernen Sie es später aus dem Bild.
Bei Unterlagen, die Sie versenden, gilt derselbe Maßstab: Schwärzen Sie, was der jeweilige Empfänger für seinen Zweck nicht braucht. Pauschal alles zu schwärzen ist nicht nötig — die Objektanschrift und einzelne Angaben aus dem Grundbuch können für eine ernsthafte Prüfung erforderlich sein. Was Sie weitergeben, sollte begründet, auf den Empfängerkreis begrenzt und, wo es entfernt wird, dauerhaft entfernt sein — nicht mit einem Balken überdeckt, der sich im PDF wieder abziehen lässt.