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Grundrisse

Darf ich als Makler selbst eine Wohnflächenberechnung erstellen?

Ja. Anders als beim Energieausweis, den nur bestimmte Fachleute ausstellen dürfen, gibt es für die Wohnfläche keine gesetzliche Berechtigungsregel — kein geschützter Beruf, keine Kammer, keine Zertifizierung. Der Eigentümer darf rechnen, der Verwalter, der Architekt, und auch Sie.

Die Frage ist deshalb nie, ob Sie dürfen, sondern wer geradesteht, wenn die Zahl nicht stimmt. Im Mietrecht gilt eine Abweichung von mehr als zehn Prozent regelmäßig als Mangel, der zur Minderung berechtigt; für Mieterhöhungen und flächenabhängige Betriebskosten zählt ohnehin die tatsächliche Fläche. Im Kaufrecht kann eine falsche Fläche ein Sachmangel sein, wenn sie als Eigenschaft vereinbart war. Für Angaben im Exposé haften Sie eigenständig.

Daraus folgt die übliche Praxis: Entweder Sie nennen die Quelle — „laut Eigentümer“, „laut Teilungserklärung“, „laut Wohnflächenberechnung vom …“ — oder Sie kennzeichnen die Zahl als eigene Berechnung und schreiben dazu, worauf sie beruht. Zahlen vom Eigentümer dürfen Sie übernehmen, aber nicht ungeprüft als eigene Ermittlung ausgeben.

Für den Alltag heißt das: Eine eigene, sauber dokumentierte Aufstellung ist besser als eine Zahl ohne Herkunft — und deutlich besser als gar keine. Sie zeigt dem Auftraggeber, dass Sie die Grundlage kennen, und sie gibt Ihnen im Gespräch mit Interessenten etwas in die Hand, das über „steht so im Inserat“ hinausgeht.

Faustregel Rechnen darf jeder. Haften muss, wer die Zahl angibt — deshalb gehört zu jeder Fläche die Herkunft.